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Die elektronische Beschaffung der Öffentlichen Hand - 5 Fragen an Christian Konhäuser, CEO von Healy Hudson GmbH

Diesen Beitrag stellt zur Verfügung:

Healy Hudson GmbH

Welche Trends zeichnen sich bei der elektronischen Beschaffung der Öffentlichen Hand ab?
Da sich die Öffentliche Hand bei der Beschaffung an die gesetzlichen Vorgaben des Vergabegesetzes (VOL/VOB/VOF) halten muss, könnte man meinen, dass sie im Vergleich zur Industrie im Nachteil wäre. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Die Standardisierung des Vergabe- und Beschaffungsprozesses per Gesetz hat den Vorteil, dass die Entwicklung solcher Systeme zwar aufwändiger, jedoch der Wildwuchs an unterschiedlichen und heterogenen Systemen stark reduziert wird. Die Auswahl der geeigneten Softwareprodukte wird dadurch wesentlich vereinfacht. Entweder ist ein Softwareprodukt vergaberechtskonform oder es ist es nicht. Healy Hudson lässt sich bei jedem neuen Produktupdate freiwillig auditieren und weist dadurch die Rechtskonformität nach. Diese Sicherheit für die Vergabestelle bei der Produktauswahl führt unweigerlich zu einer vermehrten Nachfrage nach solchen Systemen. Da die Öffentliche Hand zusätzlich auf mehr als 6 Jahre E-Procurement-Erfahrung der Industrie zurückgreifen kann, sind Fehlinvestitionen in diesem Bereich aufgrund unausgereifter Technik kaum mehr möglich. Aufgrund dieser Tatsachen verzeichnen wir zurzeit eine erhöhte Nachfrage nach unseren Lösungen.

Welche Potenziale sind hier noch zu heben?
Auch in der öffentlichen Vergabe spielen Prozesskostenoptimierungen eine wesentliche Rolle. Hier liegt der Fokus nicht primär auf der Reduzierung der Personalkosten, sondern mehr auf der Erhöhung der Transparenz einer Vergabe sowie der Möglichkeit durch den Einsatz von E-Vergabe-/E-Beschaffungssystemen den Anbieterwettbewerb zu erhöhen und dadurch Freihändige Vergaben zu reduzieren. Dies kann jedoch nur durch den Einsatz elektronischer Lösungen effizient umgesetzt werden. Die Möglichkeiten des neuen Vergabegesetzes in Bezug auf die dynamische Beschaffung werden einen zusätzlichen Schub geben. In unseren Projekten konnten wir feststellen, dass durch die Erhöhung des Wettbewerbes Materialkostenersparnisse von durchschnittlich 10-15% zu erwarten sind. Damit sind Amortisationszeiten von bis zu 6 Monaten realisierbar.

Was sind die Herausforderungen bzw. Chancen eines E-Procurement-Anbieters im Öffentlichen Bereich?
Da nicht alle Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung auf umfassende Kenntnis des Vergabegesetzes zurückgreifen können, liegt die Herausforderung für einen Lösungsanbieter darin, den Kunden mit seinen Systemen bei der Umsetzung von elektronischen Ausschreibungen immer konsequent und rechtssicher unterstützen zu können. Es ist notwendig, dass zur technischen Kompetenz zunehmend Vergabekompetenz aufgebaut und diese nachhaltig gesichert wird. Somit entwickeln sich Lösungsanbieter zu Vergaberechtsexperten. Dies wiederum ist jedoch auch eine einmalige Chance für Unternehmen wie wir es sind. Der Kunde sieht uns nicht nur als reines Softwareunternehmen, sondern vielmehr als Coachingpartner in allen Fragen der elektronischen Vergabe. Das sichert uns im Markt ab und sorgt für eine hohe Qualität der Lösungen.

Wie müssen Beschaffungs- bzw. Vergabelösungen konzipiert sein, um sich langfristig durchzusetzen?
Langfristig werden sich nur solche Lösungen durchsetzen, die alle Facetten des E-Procurement der Öffentlichen Hand rechtssicher umsetzen können. Von der Freihändigen Vergabe über Ausschreibungen bis hin zu Reverse Auctions, die zukünftig erlaubt sein werden. Dabei spielt die digitale Signatur eine entscheidende Rolle. Diese muss in dem System nahtlos integrierbar sein. Da die Interaktion der gesetzlichen Vorgaben und die technischen Anforderungen sehr hoch sind, wird es auch in Zukunft nur wenige Anbieter im Markt geben. Ferner ist es notwendig, die Softwareupdate-Prozesse für Auftraggeber und Bieter auf ein Minimum zu reduzieren. Es kann nicht sein, dass potenzielle Bieter softwaretechnische Hürden zu überwinden zu haben, um überhaupt ein Angebot abgeben zu können. Um nicht in die Falle des Diskrimierungsverbotes zu laufen, hilft eine konsequente Entwicklung auf webbasierender Technik enorm weiter. Healy Hudson geht diesen Weg und entwickelt ausschließlich Lösungen, die im Internet laufen und nur einen Internetbrowser benötigen. Dies fördert die Akzeptanz elektronischer Beschaffungs- und Vergabesysteme auf beiden Seiten.

Wie sieht die Healy Hudson ihre eigene Rolle im betreffenden Markt?
Healy Hudson ist in diesem Markt hervorragend positioniert. Mit der Bundesbeschaffungsgesellschaft in Österreich haben wir zum Beispiel einen Kunden, der mit uns die größte E-Beschaffungsplattform Europas mit geplanten 25.000 Benutzern realisiert. Auf der einen Seite haben wir jahrelange Erfahrungen im industriellen sowie im öffentlichen Bereich gesammelt. Auf der anderen Seite unterstützen unsere Systeme alle Bereiche von der elektronischen Beschaffung bis hin zur elektronischen Vergabe. Dies sorgt für Investitionssicherheit beim Kunden und zeigt ihm zusätzlich Perspektiven auf. Öffentliche Kunden entscheiden sich zum Beispiel im 1. Schritt für unsere Beschaffungslösung und im 2.Schritt haben sie die Möglichkeit, diese zum E-Vergabesystem auszubauen. Alles aus einer Hand. Hier haben wir mit Microsoft einen Vertriebspartner gewinnen können, der uns massiv unterstützt und diesen Marktvorteil der Healy Hudson zu schätzen weiß. Somit schaue ich sehr optimistisch in die Zukunft, Healy Hudson ist gut aufgestellt.

 

 



 

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