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Die elektronische Beschaffung der Öffentlichen Hand - 5 Fragen an Christian Konhäuser, CEO von Healy Hudson GmbH |
Diesen
Beitrag stellt zur Verfügung:
Healy Hudson GmbH
Welche Trends zeichnen sich bei der elektronischen Beschaffung
der Öffentlichen Hand ab?
Da sich die Öffentliche Hand bei der Beschaffung an die gesetzlichen
Vorgaben des Vergabegesetzes (VOL/VOB/VOF) halten muss, könnte
man meinen, dass sie im Vergleich zur Industrie im Nachteil wäre.
Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Die Standardisierung des Vergabe-
und Beschaffungsprozesses per Gesetz hat den Vorteil, dass die Entwicklung
solcher Systeme zwar aufwändiger, jedoch der Wildwuchs an unterschiedlichen
und heterogenen Systemen stark reduziert wird. Die Auswahl der geeigneten
Softwareprodukte wird dadurch wesentlich vereinfacht. Entweder ist
ein Softwareprodukt vergaberechtskonform oder es ist es nicht. Healy
Hudson lässt sich bei jedem neuen Produktupdate freiwillig
auditieren und weist dadurch die Rechtskonformität nach. Diese
Sicherheit für die Vergabestelle bei der Produktauswahl führt
unweigerlich zu einer vermehrten Nachfrage nach solchen Systemen.
Da die Öffentliche Hand zusätzlich auf mehr als 6 Jahre
E-Procurement-Erfahrung der Industrie zurückgreifen kann, sind
Fehlinvestitionen in diesem Bereich aufgrund unausgereifter Technik
kaum mehr möglich. Aufgrund dieser Tatsachen verzeichnen wir
zurzeit eine erhöhte Nachfrage nach unseren Lösungen.
Welche Potenziale sind hier noch zu heben?
Auch in der öffentlichen Vergabe spielen Prozesskostenoptimierungen
eine wesentliche Rolle. Hier liegt der Fokus nicht primär auf
der Reduzierung der Personalkosten, sondern mehr auf der Erhöhung
der Transparenz einer Vergabe sowie der Möglichkeit durch den
Einsatz von E-Vergabe-/E-Beschaffungssystemen den Anbieterwettbewerb
zu erhöhen und dadurch Freihändige Vergaben zu reduzieren.
Dies kann jedoch nur durch den Einsatz elektronischer Lösungen
effizient umgesetzt werden. Die Möglichkeiten des neuen Vergabegesetzes
in Bezug auf die dynamische Beschaffung werden einen zusätzlichen
Schub geben. In unseren Projekten konnten wir feststellen, dass
durch die Erhöhung des Wettbewerbes Materialkostenersparnisse
von durchschnittlich 10-15% zu erwarten sind. Damit sind Amortisationszeiten
von bis zu 6 Monaten realisierbar.
Was sind die Herausforderungen bzw. Chancen eines E-Procurement-Anbieters
im Öffentlichen Bereich?
Da nicht alle Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung auf
umfassende Kenntnis des Vergabegesetzes zurückgreifen können,
liegt die Herausforderung für einen Lösungsanbieter darin,
den Kunden mit seinen Systemen bei der Umsetzung von elektronischen
Ausschreibungen immer konsequent und rechtssicher unterstützen
zu können. Es ist notwendig, dass zur technischen Kompetenz
zunehmend Vergabekompetenz aufgebaut und diese nachhaltig gesichert
wird. Somit entwickeln sich Lösungsanbieter zu Vergaberechtsexperten.
Dies wiederum ist jedoch auch eine einmalige Chance für Unternehmen
wie wir es sind. Der Kunde sieht uns nicht nur als reines Softwareunternehmen,
sondern vielmehr als Coachingpartner in allen Fragen der elektronischen
Vergabe. Das sichert uns im Markt ab und sorgt für eine hohe
Qualität der Lösungen.
Wie müssen Beschaffungs- bzw. Vergabelösungen
konzipiert sein, um sich langfristig durchzusetzen?
Langfristig werden sich nur solche Lösungen durchsetzen, die
alle Facetten des E-Procurement der Öffentlichen Hand rechtssicher
umsetzen können. Von der Freihändigen Vergabe über
Ausschreibungen bis hin zu Reverse Auctions, die zukünftig
erlaubt sein werden. Dabei spielt die digitale Signatur eine entscheidende
Rolle. Diese muss in dem System nahtlos integrierbar sein. Da die
Interaktion der gesetzlichen Vorgaben und die technischen Anforderungen
sehr hoch sind, wird es auch in Zukunft nur wenige Anbieter im Markt
geben. Ferner ist es notwendig, die Softwareupdate-Prozesse für
Auftraggeber und Bieter auf ein Minimum zu reduzieren. Es kann nicht
sein, dass potenzielle Bieter softwaretechnische Hürden zu
überwinden zu haben, um überhaupt ein Angebot abgeben
zu können. Um nicht in die Falle des Diskrimierungsverbotes
zu laufen, hilft eine konsequente Entwicklung auf webbasierender
Technik enorm weiter. Healy Hudson geht diesen Weg und entwickelt
ausschließlich Lösungen, die im Internet laufen und nur
einen Internetbrowser benötigen. Dies fördert die Akzeptanz
elektronischer Beschaffungs- und Vergabesysteme auf beiden Seiten.
Wie sieht die Healy Hudson ihre eigene Rolle im betreffenden
Markt?
Healy Hudson ist in diesem Markt hervorragend positioniert. Mit
der Bundesbeschaffungsgesellschaft in Österreich haben wir
zum Beispiel einen Kunden, der mit uns die größte E-Beschaffungsplattform
Europas mit geplanten 25.000 Benutzern realisiert. Auf der einen
Seite haben wir jahrelange Erfahrungen im industriellen sowie im
öffentlichen Bereich gesammelt. Auf der anderen Seite unterstützen
unsere Systeme alle Bereiche von der elektronischen Beschaffung
bis hin zur elektronischen Vergabe. Dies sorgt für Investitionssicherheit
beim Kunden und zeigt ihm zusätzlich Perspektiven auf. Öffentliche
Kunden entscheiden sich zum Beispiel im 1. Schritt für unsere
Beschaffungslösung und im 2.Schritt haben sie die Möglichkeit,
diese zum E-Vergabesystem auszubauen. Alles aus einer Hand. Hier
haben wir mit Microsoft einen Vertriebspartner gewinnen können,
der uns massiv unterstützt und diesen Marktvorteil der Healy
Hudson zu schätzen weiß. Somit schaue ich sehr optimistisch
in die Zukunft, Healy Hudson ist gut aufgestellt.
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